Der Vorstand der SOSM hat diese Woche beschlossen, die Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz zu unterstützen.
Auch wenn wir von der am meist diskutierten vorgeschlagene Änderung, die „Linksteuer“ nicht direkt betroffen wären, scheint es uns nicht sinnvoll Regelungen einzuführen die, zugunsten von einzelnen Unternehmungen, versuchen die Zeit zurück zudrehen, und in diesem spezifischen Fall auch noch handwerklich katastrophal sind.
Die weniger besprochene weitere Änderung, die Einführung eines Äquivalents des Lichtbildschutz, den wir aus anderen europäischen Ländern kennen, betrifft uns aber direkt.
Bisher hatte die Schweiz eine sehr hohe Hürde, die überwunden werden musste um einen urheberrechtlichen Schutz einer Fotographie zu erhalten (Bundesgerichtsurteil „Meili Foto“ ). Dies wird nun ins Gegenteil gekehrt, mit dem Resultat, dass man davon ausgehen muss, dass auch automatisch und mechanisch aufgenommene Bilder in Zukunft geschützt sind (also Luftbilder, StreetView, Mapillary und so weiter) und ebenso daraus abgeleitete Werke nur noch mit der Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers erstellt werden dürfen. Der Bundesrat schliesst dies zwar in seiner Botschaft zur Revision aus, der Gesetzestext selber scheint aber dazu im Widerspruch zu stehen.
Auf jeden Fall ist die Rechtssicherheit für uns bei der Benutzung solcher Quellen nicht mehr vorhanden, was nicht in unserem Interesse sein kann.